Verkürzung über die Hälfte
| Was bedeutet das?
Eine Verkürzung über die Hälfte liegt vor, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft (zb. Grundstückskauf) ein Vertragsteil weniger als die Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung erhält. Für die Beurteilung des Missverhältnisses ist der "gemeine Wert“ (Marktpreis) des Vertragsgegenstandes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend. Der benachteiligte Vertragsteil kann durch Klage die Aufhebung des Vertrages verlangen, der andere Vertragsteil kann aber das Geschäft dadurch aufrechterhalten, dass er die Differenz auf den Marktpreis aufzahlt. Das Recht auf Vertragsanfechtung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, es verjährt binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss. Kaufleute können im Rahmen ihres Unternehmens geschlossene Geschäfte nicht wegen Verkürzung über die Hälfte anfechten. Weiters ist die Vertragsanfechtung ausgeschlossen, wenn die Übernahme zum Liebhaberpreis erfolgt ist bzw. bei Vertragsabschluss der wahre Wert bekannt war und dies ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist. Auch beim Erwerb im Wege einer gerichtlichen Zwangsversteigerung ist die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ausgeschlossen.
|
Aufsandungserklärung
| Das ist ein Wort, welches in Kaufverträgen vorkommt, aber was bedeutet das eigentlich?
Das österreichische Grundbuchsrecht versteht darunter eine notariell oder gerichtlich beglaubigte "ausdrückliche" Erklärung einer Person, dass sie in die grundbücherliche Eintragung einer vertraglichen Änderung ihrer Rechte einwilligt.
Es kann z.B. der Kauf einer Liegenschaft nur im Grundbuch eingetragen werden, wenn der Verkäufer entweder im Kaufvertrag oder in einer separaten Urkunde erklärt, dass er mit der Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Käufer einverstanden ist.
Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist also eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.
Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.
In den meisten Fällen wird die Aufsandungserklärung bereits im Kaufvertrag über eine Liegenschaft verankert.
Die Herkunft des Wortes: Früher schrieb man mit Tinte und streute dann auf den Schriftsatz Sand zur Trocknung. Damit wurde das Geschriebene bekräftigt.
|
Nutzlose Flächen – oder grüne Oasen?
|
Es gibt sie – und leider wird ihnen oft zu wenig Beachtung geschenkt.
Innenhöfe, Balkone und kleine Freiflächen werden oft nur als Platz für die Mülltonnen oder gar nicht verwendet.
Dabei könnte der graue Platz so schön sein. Mit Tischen, hübschen Blumentrögen -
eventuell ist sogar Platz für eine Pergola oder Laube - könnten Oasen für die Bewohner entstehen.
Wie gerne trifft man sich an so einem bunten, fröhlichen Plätzchen zu einem Plausch, zum Lesen oder zum Entspannen.
Betonflächen sind im Sommer heiß und bedrückend, hier schaffen Pflanzen ein angenehmeres
Klima. Sie spenden Schatten und sorgen für eine höhere, angenehme Luftfeuchtigkeit.
Meist genügt es schon, Pflanzgefäße aufzustellen und sie hübsch zu bepflanzen. Es eignen sich je nach Sonnenlage und Größe der Fläche verschiedene Bäume und Büsche.
Klettergerüste, teilweise angelegte Wiesenflächen und größere Bäume erfordern schon einiges Mehr an Planung. Hier muss vor allem bedacht werden, dass die Fenster im Erdgeschoß nicht im Schatten verschwinden, dass Mauerrisse durch Kletterpflanzen noch verstärkt werden könnten, usw.
Immergrüne Pflanzen wie Kirschlorbeer oder Bambus sind winterhart und erfreuen sie das ganze Jahr über mit ihrem Grün. Dazwischen bunte Blumen der Saison, jetzt im Sommer sind Fuchsien, Hortensien uvm. sehr hübsch. Ihr Gärtner im Ort hat eine riesige Auswahl.
Jedenfalls erzielt man auch mit wenig Aufwand eine große Wirkung.
In Miet- und Eigentumshäusern sind natürlich rechtliche Aspekte wie ein Mehrheitsbeschluss
zu beachten. Als Eigentümer eines Balkons oder Innengartens können sie aber gleich mit der Gestaltung ihrer Oase beginnen.
|
Welche Bedeutung hat das Kaufanbot?
| Was passiert wenn sie nach einer Besichtigung beschließen, dass sie an einem Kauf der besichtigten Liegenschaft interessiert sind?
Wie jeder Vertrag kommt auch ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft durch eine Willenserklärung zweier Personen zustande. Die Schriftlichkeit der Erklärungen ist keine Gültigkeitsvoraussetzung. Für das Zustandekommen des Kaufvertrags sind daher auch mündliche Erklärungen ausreichend.
Mündliche Angebote wird ihr Makler vermutlich nicht entgegennehmen sondern: Der Immobilienmakler wird sich mit ihnen treffen und ihnen vorschlagen ein Kaufanbot zu legen. Was bedeutet das?
Das Kaufanbot ist eine kaufeinleitende Willenserklärung. Es handelt sich hierbei um den Vorschlag, einen Kaufvertrag bestimmten Inhalts abzuschließen. Das heißt: sie nennen die Bedingungen unter denen sie bereit sind eine Liegenschaft zu erwerben.
Ein Kaufanbot enthält unter anderem ihre persönlichen Daten, die genaue Bezeichnung der Liegenschaft, Adresse, Grundgröße, Kaufpreis, Datum der Übergabe, eine Anbotsfrist bis zu der sie gewillt sind mit ihrem Angebot im Wort zubleiben, Datum Unterschrift.
Vor Abgabe bzw. Unterfertigung des schriftlichen Kaufanbots ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Finanzierung des Kaufpreises geklärt haben und bereits über sämtliche – für Ihre Kaufentscheidung wesentlichen - Informationen hinsichtlich der Liegenschaft verfügen. Sollten Sie noch nicht über alle Informationen verfügen, sollten Sie, das Kaufanbot diesbezüglich unter Vorbehalt abgeben. z.B. vorbehaltlich Finanzierung
Wenn dieses Kaufanbot hinsichtlich der Liegenschaft und des Kaufpreises sowie der sonstigen Konditionen gelegt ist, sind Sie an dieses Kaufanbot gebunden. Ein Rücktrittsrecht haben sie unter bestimmten Umständen, beispielsweise wenn sie am Tag der Erstbesichtigung ein Kaufanbot unterfertigen. Wenn der Verkäufer Ihr Kaufanbot annimmt, kommt der Kaufvertrag bereits zustande. Für die Eintragung des Eigentumserwerbs im Grundbuch bedarf es jedoch dann noch eines beglaubigt unterfertigten Kaufvertrags.
|
Was ist ein Angeld?
|
Auch das ist ein Ausdruck den viele nicht kennen. Früher war es durchaus üblich ein Angeld zu verlangen, heute kommt das seltener vor.
Es ist jedoch trotzdem ein interessantes Wort das zu kennen sich lohnt.
Das Angeld ist eine besondere, "nicht ungefährliche" Art einer Anzahlung auf den Kaufpreis. Nicht jede Anzahlung ist gleichzeitig auch ein Angeld. Ein Angeld muss ausdrücklich vereinbart sein!!
Mit einem Angeld, genauso wie mit einer Anzahlung, bekräftigt man seinen Willen den Kaufvertrag abschließen zu wollen. Wenn der Geber eines Angeldes den Vertrag schuldhaft nicht erfüllt, wenn sich z.B. der Käufer die Sache anders überlegt und die Ausführung des Kaufvertrages unterlässt, so verfällt das Angeld - im Gegensatz zur Anzahlung - automatisch. Der Empfänger des Angeldes darf dieses behalten.
Leider sind die Sachlage und die Frage, aus wessen Verschulden der Vertrag gescheitert ist, in den meisten Fällen nicht so eindeutig.
In diesem Fall findet sich der Geber eines Angeldes in einer sehr schwierigen Position zu beweisen, dass er nicht schuldhaft, sondern aus wichtigen Gründen von der Ausführung des Kaufvertrages Abstand genommen hat.
Wir raten daher sich sehr genau zu überlegen ob man gewillt ist sich auf die Zahlung eines Angeldes einzulassen. Im Zweifel - eher NEIN.
|
Was kostet eine Immobilie wirklich? | Kaufnebenkosten
Leider wissen viele Kaufinteressenten nicht, was Kaufnebenkosten beinhalten und
In welcher Höhe sich diese bewegen.
Meist trägt die Hauptlast der Kosten der Käufer.
Gemäß Konsumentenschutzgesetz muss der Makler dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, eine schriftliche Übersicht geben, aus der sämtliche voraussichtlich erwachsenden Kosten, einschließlich der Vermittlungsprovision, hervorgehen.
Hier eine Übersicht über die Kaufnebenkosten:
Grunderwerbssteuer 3,5% vom Kaufpreis
Grundbuchseintragungsgebühr 1% vom Kaufpreis
Maklerprovision
ab Euro 48.448,50 Kaufpreis
3 % vom Kaufpreis
(zzgl. Mwst)
Vertragserrichtung und Grundbuchsdurchführung
Lt. der Tarifordnung
Und nach Vereinbarung ca. 1,5 bis 3% vom Kaufpreis
(zzgl. Mwst)
Zuzüglich der Kosten für die Beglaubigung und Barauslagen
Wenn Sie zusätzlich eine Finanzierung des Kaufpreises vornehmen,
kommen noch die Nebenkosten für die Finanzierung dazu.
Die Kaufnebenkosten sind also ein ganz beachtlicher Betrag, die dem Kaufpreis
noch dazuzurechnen sind.
Auf den Kaufpreis sollten sie – ohne Finanzierungskosten – ca. 10 % überschlagsmäßig dazurechnen, dann haben sie die tatsächlich erforderliche Summe ganz gut berechnet.
Ihr Immobilenmakler informiert sie ausführlich und seriös.
|
Aufgeschlossen – was bedeutet das? | Aufschließung - ist ein gebräuchlicher Begriff für Aufwendungen die ein unbebautes Grundstück betreffen, die Aufschließungskosten sind in NÖ an die Gemeinde zu entrichten.
Diese Abgaben verwendet die Gemeinde für die Errichtung der Straße und des Gehsteigs, die Straßenbeleuchtung sowie den Regenwasserkanal, also die Versickerung des Regenwassers.
Jedoch ist das ein sehr oft missverstandener Ausdruck. Oft wird fälschlicherweise angenommen es handelt sich um die Bezeichnung dafür, dass Strom Wasser Gas, Kanal Telefon etc. dort in der Straße vorhanden sind. Bzw. wird manchmal angenommen es wären sogar hiermit die Anschlusskosten für diese Leitungen erledigt.
Das ist allerdings ein teurer Irrtum. Denn Kanalanschlussgebühren entstehen erst bei der Bebauung, da diese nach er Hausgröße berechnet werden, die Herstellung der anderen Leitungen sind ebenfalls keine Aufschließungskosten, sondern Anschlusskosten, und ans
E- Werk, Gas Werk etc. zu bezahlen
Zur Vermeidung von späteren Missverständnissen oder gar Streitfällen empfiehlt es sich
die einzelnen Positionen vorher genau zu erfragen und im Vertrag festzuhalten.
Im Frühling mit der Zunahme von Tagelichts, Sonne und Wärme, steigt auch de Wunsch
nach einem eigenen Stück Land, nach einem Häuschen im Grünen. Die Baugrundsuche beginnt. Viel Erfolg beim Finden von IHREM Grundstück wünscht Ihnen Ihr Sonnenteam
|
Energieausweis Vorlage Gesetz | • Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist der nach Maßgabe der jeweiligen (primär landesrechtlichen)
technischen Bauvorschriften zu erstellende Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden bzw. einzelnen Nutzungsobjekten in Gebäuden im Wege der Berechnung
deren Energiebedarfs Prognosen über den tatsachlichen Verbrauch werden damit nicht angestellt!
Im Energieausweis festgehalten werden eine Gesamtenergiekennzahl sowie Empfehlungen für die Optimierung der Energieeffizienz.
• Welchen Zweck verfolgt das EAVG?
Ziel sind die Klimaschutzziele der EU und die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden
Sowie Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Das Erfordernis eines Energieausweises soll marktbestimmende Bedeutung entfalten, zumal erwartet wird, dass Energieeffizienzdaten die Entscheidungen der Nachfrager wesentlich beeinflussen werden und folglich die Anbieterseite auf das geänderte Nachfrageverhalten reagieren wird. Durch diesen ökonomischen Prozess soll „auf marktwirtschaftlichem Wege“ (und nicht durch regulativen Zwang) eine Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erreicht werden.
• Wer ist zur Ausstellung eines Energieausweises befugt?
Neben Ziviltechnikern und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für das Bauwesen gelten
die zur Ausübung der folgenden Gewerbe berechtigten Personen als zur Ausstellung
eines Energieausweises befugt: Baumeister; Elektrotechnik; Gas- und Sanitärtechnik;
Heizungstechnik; Kalte- und Klimatechnik; Lüftungstechnik; Ingenieurbüros (Beratende
Ingenieure) auf dem Gebiet technische Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Verfahrenstechnik,
Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik), Umwelttechnik oder
Elektrotechnik; Zimmermeister. Eingeschränkte Befugnisse ergeben sich für Rauchfangkehrer
(für bestehende Wohngebäude ausgenommen Neubauten und baubewilligungspflichtige
Änderungen von Bauwerken); Hafner (für Ein- und Zweifamilienhäuser); Ingenieurbüros
(Beratende Ingenieure) auf dem Gebiet Innenarchitektur (für bestehende Gebäude).
• In welchen Fällen ist ein Energieausweis vorzulegen, ab wann gilt diese Verpflichtung
und gibt es Ausnahmen?
Das EAVG sieht vor, dass bei jeder Veräußerung und jeder In-Bestand-Gabe (Vermietung,
Verpachtung) von Gebäuden oder Nutzungsobjekten der Verkäufer bzw. Bestandgeber
(Vermieter, Verpächter) dem Käufer oder Bestandnehmer (Mieter, Pächter) bis
spätestens zur Abgabe dessen Vertragserklärung einen Energieausweis vorzulegen (und
im Falle des Vertragsabschlusses auch auszuhändigen) hat.
Diese Verpflichtung gilt an sich seit dem 1. Jänner 2008, für Gebäude mit einer vor
dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung jedoch erst ab dem 1. Jänner 2009.
Ausnahmen von der Vorlagepflicht: wie z.B. Gebäude unter Denkmalschutz, fur religiose
Zwecke genutzte Gebaude, provisorische Gebaude mit einer geplanten Nutzungsdauer
von bis zu zwei Jahren, gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen mit niedrigem Energiebedarf,
Wohngebaude mit einer Nutzungsdauer von weniger als vier Monaten im
Jahr oder frei stehende Gebaude mit einer Gesamtnutzflache von weniger als 50m2)
• Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Nach dem EAVG darf ein bei der Veräußerung bzw. Vermietung/Verpachtung vorzulegender
Energieausweis höchstens zehn Jahre alt sein.
• Welche Rechtsfolgen treten ein, wenn trotz Vorlagepflicht kein oder kein dem Gesetzentsprechender
Energieausweis vorgelegt wird?
Es ist – trotz der im Gesetz immer wieder angesprochenen „Pflicht“ bzw. „Verpflichtung“
zur Vorlage – nicht schlichtweg „verboten“, beim Verkauf oder der
In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten keinen Energieausweis im Sinne
des EAVG vorzulegen: Es sind derzeit diesbezüglich keinerlei (Straf-)Sanktionen vorgesehen.
Dessen ungeachtet bleibt aber die Nichtvorlage eines Energieausweises im Sinne des
EAVG für den Verkäufer bzw. Bestandgeber nicht ohne Konsequenzen: Wird nämlich bei
Vorlagepflicht dem Käufer oder Bestandnehmer kein oder ein nicht dem Gesetz entsprechender
(weil etwa bereits mehr als zehn Jahre alter) Energieausweis vorgelegt, so gilt
in einem solchen Fall zwingend zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes
entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart: Erfüllt die Gesamtenergieeffizienz
des konkreten Gebäudes diesen Mindeststandard nicht, treffen den Verkäufer bzw.
Bestandgeber die Folgen der Gewährleistung. Die Gewahrleistung ist primär auf Beseitigung
des Mangels (also Herstellung einer dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechenden
Energieeffizienz, dh thermisch-energetische Sanierung des Hauses!) gerichtet,
nur im Fall der Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit hilfsweise auf Preis- bzw. Bestandzinsminderung
oder Auflosung des Kauf- bzw. Bestandvertrags. die im Energieausweis ausgewiesene Energieeffizienz gilt als vertraglich bedungene Eigenschaft des Vertragsgegenstandes.
Diese Gewahrleistungsfolgen bei Vermietung/Verpachtung: Der Bestandgeber hat für die gesamte Dauer des Bestandverhältnisses für die vertraglich bedungenen Eigenschaften
des Bestandgegenstands einzustehen und somit stehen dem Bestandnehmer im Sinne des
bestandrechtlichen Dauerschuldcharakters für die gesamte Dauer des Bestandverhältnisses
Gewahrleistungsanspruche zu!
• Was kostet ein Energieausweis, wer hat ihn zu beschaffen und wer trägt die Kosten?
Grobe Schatzungen beziffern die Kosten des Energieausweises bei einem Ein- und Zweifamilienhaus
mit etwa € 300,-- bis € 500,-- und bei einem Mehrobjekthaus ab 1.000 m2
Nutzflache mit etwa € 1,-- je m2 Nutzflache.
Im Verkaufsfall hat primär der vorlagepflichtige Verkäufer die Kosten für die Ausstellung
des Energieausweises zu tragen.
|
Preisgestaltung einer Liegenschaft | Ein Hausverkauf kann Zeit und Nerven kosten. Ein ganz wichtiger Punkt ist der seriös
angesetzte, marktgerechte Kaufpreis. Es ist eine verlockende Vorstellung, dass eine Liegenschaft zu einem „wunderbaren“ Preis verkauft werden kann. Leider passiert dann aber im Lauf der Zeit oft Folgendes:
Ein anfänglich zu hoch angesetzter Verhandlungspreis ermüdet den Markt. Die ernsthaften Interessenten, welche über die Barmittel und Bonität verfügen, eine Liegenschaft zu erwerben, sind auch mit der Marktsituation vertraut. Preise und Qualität sind in Zeiten der elektronischen Möglichkeiten auf vielen verfügbaren Immobilienplattformen leichter zu vergleichen. Also scheidet ein überteuertes Objekt im Entscheidungsprozess aus. Damit verzögert sich der Verkauf unnötig. Sie verlieren als Verkäufer nicht nur wertvolle Zeit, sie verlieren auch Kapital in Form von Zinsen, Kreditraten usw. Ihre Nerven sind nach einiger Zeit strapaziert, sie verlieren ihr Vertrauen wegen falscher Versprechungen und Vorstellungen. Zuletzt verkaufen sie zum endlich realistischen Preis, oder im schlimmsten Fall, weil ihnen Zeit, Geduld und die ernst zu nehmenden Käufer abhanden gekommen sind, sogar noch weit unter dem Wert. Eine ordentliche, intensive Beratung mit ihrem ortskundigen, möglichst erfahrenen Makler schützt sie vor dieser unliebsamen Erkenntnis. Drum prüfe wer sich bindet….
|
Dokumente - bei ihrem Makler zu unterfertigen |
Bei der Suche nach einer Liegenschaft können Sie von Ihrem Makler ein Schriftstück zur Unterschrift vorgelegt bekommen
Worum handelt es sich da?
Besichtigungsschein: Das können sie problemlos unterschreiben. Sie bestätigen, dass sie das angeführte Objekt mit einem Makler besichtigt haben und, falls es zum Abschluss kommt, dem Makler die Provision zahlen werden
Kauf- oder Mietanbot: Das ist eine verbindliche, konkrete Erklärung, dass sie das angeführte Objekt kaufen oder mieten werden.
Es müssen alle wesentlichen Punkte im Angebot genau angeführt sein, insbesondere:
Kaufpreis, Liegenschaftsdaten, oder Mietzins, Kaution usw….
Tipp: Befristen sei das Anbot zeitlich z.B. eine Woche, und verlangen sie eine Kopie.
Ihr seriöser Makler wird sie ausführlich aufklären
|
Der Blick ins Grundbuch | Ein ganz wichtiger Blick – denn nur so können sie sich vor unliebsamen Überraschungen schützen. Im Grundbuch stehen wichtige Informationen zb. Der tatsächliche Eigentümer,
genaue Adresse, Grundstücksgröße, Belastungen, Rechte, Rangordnung,…. und viele
nicht sehr geläufige Begriffe
Das Grundbuch ist für jedermann zugänglich, also öffentlich. Auf die Eintragungen,
deren Richtigkeit und Vollständigkeit dürfen sie sich verlassen. Sie können sich daher aber auch nicht auf Unwissenheit berufen, denn Tatsachen und Umstände können sie dem
Grundbuch entnehmen.
Ihr Immobilienmakler sorgt vom ersten Moment an für Klarheit, denn üblicherweise
hat er direkten Zugriff zur Grundbuchsdatenbank.
Ihr Makler macht den Blick ins Grundbuch ganz automatisch und
informiert sie über mögliche Belastungen die zu übernehmen oder zu löschen sind, bzw.
sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Verkaufes, ohne, dass plötzlich sehr unangenehme
Tatsachen ihre Freude trüben bzw. einen Kauf/Verkauf sogar verhindern.
Wichtig ist natürlich die treuhändige Verwaltung des Kaufpreises, die dem Rechtsanwalt oder Notar obliegt. Das Geld wird erst ausbezahlt wenn der Käufer sicher ins Grundbuch kommt,
und da sind oft einige Hürden zu überwinden. Hier macht sich die Erfahrung ihres Maklers erst recht bezahlt.
|
Der Energieausweis | Ab 1.1.2009 ist bei jeder Immobilientransaktion ein Energieausweis vorzulegen.
Das Gesetz spricht davon, dass der Abgeber einer Immobilie auf Verlangen des Käufers oder Mieters einen Energieausweis zur Verfügung stellen muss.
Es wird nicht „verboten“ sein, bei Verkauf oder Vermietung keinen Energieausweis
vorzulegen, Strafen sind nicht vorgesehen, ABER ACHTUNG!!
Es gilt - bei Nichtvorlage - eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende
Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wenn die Gesamtenergieeffizienz des konkreten Gebäudes diesen Mindeststandard nicht erfüllt, sind Gewährleistungsansprüche möglich.
Der wichtigste Wert des Energieausweises ist die Energiekennzahl, welche aussagt wie viel Energie das Haus pro Quadratmeter Fläche jährlich benötigen wird. Diese Transparenz des Energiebedarfs soll direkte Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Objekten ermöglichen. Zumindest auf dieser Ebene. Denn ein Haus besteht ja nicht nur aus Heizkosten.
Es gibt weiterhin noch Werte wie Ruhe, Gartenlage, Sonnenschein, Lebensfreude, usw. als persönliche Glücks- und Wohlfühlkriterien, welche noch keine Kennzahl haben.
Immobilienberatung als ganzheitliches Konzept ist uns ein Anliegen.
Finden sie IHR HAUS auch ab 2009 noch zu einem Teil mit dem Herzen, wünscht Ihnen
Ihr Sonnenteam
|
Typenschein für Gebäude kommt !! | Entsprechend der EU-Gebäuderichtlinie muss nicht nur im Neubau, sondern auch bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden – also Häusern und Wohnungen –
Ein Energieausweis (voraussichtlich ab 2009) vorgelegt werden.
Ein Beweggrund ist auch der sparsame künftige Einsatz von fossilen Ressourcen,
Mit diesem Ausweis soll es dem Verbraucher erleichtert werden, die
Objekte zu vergleichen, und wertvolle Informationen über die energetische Qualität
eines Objektes zu erhalten.
Dabei sind Kennwerte anzugeben, die die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes dokumentieren; ähnlich den Plaketten auf Kühlschänken zb.
Von A++ bis G wird der energetische Standard transparent dargestellt.
Folgende Werte werden herangezogen: Wärmedämmung, Standort (Sonne, Klima…)
Heizung und Warmwasserversorgung, Klimaanlagen, mechanische Belüftung, Innenraumklima usw..
Der Ausweis wird auch Vorschläge zur Energieoptimierung enthalten, also mögliche
Energiemaßnahmen beinhalten.
Diese Ausweise dürfen ausschließlich von
befugten Unternehmen ausgestellt werden. (wer das sein wird ist noch nicht festgelegt – Bautechniker, Bauingenieure usw.)
Bei Neubau und Sanierung dient der Energieausweis für die Sicherung der Qualität und wird bereits mit den Bauunterlagen einzureichen sein. (Das ist bereits gängige Praxis
bei Neubau, Passivhäuser etc.
Bei Verkauf und Vermietung ist der Ausweis bei Vertragsabschluß vorzulegen.
Ihr konzessioniertes Immobilienbüro weiß Bescheid.
|
Zeit und Raum ... | Wieder geht ein Jahr dem Ende zu, ein Jahr in dem viele liebe Menschen ein neues Heim gefunden haben. eine schöne gemütliche Eigentumswohnng, oder ein schickes Haus mit eigenem Garten, ganz nach ihrem persönlichen Geschmack.
Vielleicht verbringen sie die kommenden Winterabende damit in schöner Atmosphäre die ersten Feiertage im neuen zu Hause vorzubereiten
Wie wichtig es ist, wirklich zu Hause anzukommen, ist uns im Winter manchmal bewusster als in den fröhlichen warmen Sommermonaten.
Schön, wenn sie in guter Begleitung ihre Entscheidung treffen konnten. Ihr Immobilienbüro ist nicht nur bei Quadratmeterzahlen und nüchternen Fakten für sie da.Entscheidungen passieren zu 90% aus dem Bauch und nur zu 10% mit dem Kopf. Ein guter Makler wird sie sicher und kompetent beraten, eine gute Maklerin achtet bei ihrem Immobiliengeschäft noch auf die wichtige Komponente der Emotionen. Ihr Lebenstraum braucht Zeit und Raum.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für 2008. |
Der reale Wert… | Ist auch eine Frage des Blickwinkels.
Selbstverständlich gibt es Zahlen, Werte und Vergleichssdaten
Die Liegenschaftsbewertung erfolgt aufgrund üblicher Bewertungsfaktoren
und Rechnungsmodellen.
Und doch: zu 90% entscheidet ein Käufer nach Gefühlen.
Da gibt es noch den höchstpersönlichen, nicht berechenbaren, Wert einer Immobilie
Unsichtbare Wertfaktoren sind zB, guter Geruch im Haus, positives Raumklima,
Sonnenschein, blühende Blumen im Garten, aber auch Erinnerungen die wach werden,
die Liste läst sich beliebig fortsetzen. Auch scheinbar negative Eigenschaften einer Liegenschaft können aus einem anderen Gesichtspunkt wertvoll sein.
Umgekehrt kann der Wert des Vorbesitzers, sein dort erlebtes Glück, die
Rückenschmerzen mein Hausbau, die 20 Jahre alte, mühsam ersparte Bücherwand usw. oft nur schwer mit einkalkuliert werden, eine bittere
Erfahrung, weil es manchmal weh tut loszulassen.
Es zählen vor allem die positiven Eindrücke des Kaufinteressenten.
Unabänderbar ist leider das Tageswetter, die Jahreszeit, die persönliche Stimmung,
Aber viele Dinge können leicht in ein schöneres Licht gerückt, oder ansprechend verändert werden.
Es ist ganz wichtig mit dem Makler den Besichtigungsablauf auszuarbeiten.
Daher ist es meist auch unsinnig mehrere Makler zu beauftragen.
Und eine Tafel am Zaun montieren ist noch keine Verkaufsstrategie.
Fragen Sie die Immobilienprofis vom Sonnenteam, wir beraten sie gerne und bestens.
|
Ihr Lebensraum - die vitale Immobilie | Der Verkauf einer Immobilie birgt diverse Fragen, die nicht zum Alltagswissen gehören.
Ihr Makler hat die notwendige Erfahrung, kennt den Markt, weiß worauf zu achten ist, und kann den Wert ihrer Liegenschaft realistisch einschätzen. Was dürfen Sie an Leistungen von Ihrem Immobilienbüro erwarten?
+ ausführliche Beratung und Ermittlung eines marktgerechten, realistischen Kaufpreises
+ breit gestreutes, professionelles Marketing, über Medien, Internet, Homepage,
Kundendatenbank, und individuelle, für Ihre Liegenschaft maßgeschneiderte Strategien
+ Besichtigungen, Verhandlungen, Vertragsvorbereitung, Begleitung zum Notar,
usw. sind selbstverständlich kostenlos.
+ Eine Vertragslaufzeit zwischen 4 und 6 Monaten,
+ ausschließlich ein vereinbartes Erfolghonorar ohne weitere Aufwandsentschädigung
+ Mitarbeiter, die mit Freude für Sie tätig sind.
Plus !! und nur bei Ihrem Sonnenteam !!
Energetikberatung, energetische Raumreinigung
Neue Impulse für ihren Lebensraum Immobilie. Professionelles Marketing, Erfahrung, und Spezialwissen sind nur Teil des Ganzen, schade wenn die Lebensenergie verloren geht.
In unserer kühlen, distanzierten Welt wird Harmonie und Geborgenheit des eigenen Heimes immer wichtiger und hat entscheidenden Einfluss auf unser Befinden. Daher gehört dieses Service für uns einfach dazu.
Die vitale Immobilie – kommen sie zu uns! - wir beraten sei gerne
|
Freude an der Gestaltung – auch Sie sind ein Profi !! | Der herkömmliche Garten in Siedlungen besteht aus einer ebenen Rasenfläche, rundherum mit
Thujen oder Büschen bewachsen,…., dann schauen Sie aus dem Fenster oder von der Terrasse in einen Garten der sich kaum vom Nachbarn unterscheidet.
Das muss nicht sein. Schaffen Sie interessante Zonen. Besonders schön sind
uneinsehbare Bereiche und Winkel zb. Lauben, die wild verwuchern dürfen. Oder wenn Sie gar in der glücklichen Lage sind verschiedene Höhen und Tiefen im Gelände zu haben.
Sitzmulden bieten einen Ort der Ruhe und Stille. Kräuterterrassen, natürlich wirkende Steinmauern mit wilden Blumen oder feinen Küchenkräutern bewachsen. Gestalten Sie geschickt und phantasievoll ihren Garten als Wohnraum. Auch Sie sind ein Gestaltungsprofi zur ihrer eigenen Freude um zum Wohle der Natur. Der kommende Winter ist die ideale Zeit zur Planung.
Ein erfahrener Immobilienmakler kann Sie auch hierbei beraten.
|
Ihre Quelle der Lebenskraft
Ihre Quelle der Lebenskraft
| Ihr zu Hause ist nicht nur der Ort wo ihr Kasten und ihr Bett steht.
Es ist ihre höchstpersönliche Energietankstelle.
Darum ist es ganz wichtig dass die Energie zu Hause fließen kann, offene helle Räume,
große sonnendurchflutete Zimmer, sind aufgetankt mit Kraft
und Lebensfreude.
Enge, mit Möbel vollgestopfte Wohnungen sind manchmal schwer zu verkaufen, da zuviel alte, störende Energie im Raum ist.
Gut ist nun wenn ihr Immobilienbüro nicht nur fachliches Know how hat, sondern auch das nötige Fingerspitzengefühl, für die Harmonie zwischen Interessent und Objekt.
Manchmal ist es notwenig einige kleine Veränderungen vorzunehmen,
Ganz besonders moderne und gute Büros arbeiten mit dem Wissen von Feng Shui und andern
ausgezeichneten Methoden um ihre Kraftquelle zu Hause bestmöglich auf ihre Bedürfnisse
einzustimmen.
Hauskauf ist nicht nur eine Sache von Quadratmetern, sondern ihr
Glück, Freude und persönliche Zufriedenheit in der Zukunft.
|
Immobilie als Wertanlage | Die momentane Lage auf dem Finanzmarkt macht dieses Thema aktuell.
Immobilien sind grundsätzlich und immer eine interessante Alternative
Geld anzulegen. Immobilien haben ja auch entscheidende Vorteile gegenüber
Papieren auf denen Summen stehen die über Nacht enorm an Wert verlieren.
Geld bekommt gleich einen wesentlich größeren Raum und Umfang
gemessen an der Größe eines Sparbuchs oder eines Kontoauszuges.
Eine Immobilie kann ich anfassen, betreten, drinnen wohnen, sie vermieten, die Kinder oder Enkel drinnen wohnen lassen, in Gärten Gemüse oder Blumen anbauen, mich dran erfreuen, die Immobilie benutzen und bei Bedarf auch wieder verkaufen.
Zinsen bringt eine Immobilie allemal, und das mit Sicherheit. Man überlege nur die Wertsteigerung von Grundstücken alleine in den letzten Jahren, oder
Mieterträge, welche auch eine interessante Form der Pensionsvorsorge sind.
Nicht umsonst war früher die Ansicht bodenständiger Menschen „ wer Grund und Boden
Besitzt ist wirklich reich,“ Geld kann von heute auf morgen weg sein.
Und an der Weisheit hat sich in Wahrheit nichts geändert, wir erleben es aktuell.
|
Immobilie - keine Alltagsgeschichte | Der Verkauf einer Immobilie ist für Sie vermutlich keine Alltagsgeschichte, Es gibt Risiken und Gefahren die eventuell nicht auf Anhieb erkennbar sind.
Auch diverse Fragen ergeben sich, die der Laie nicht selbstverständlich beantworten kann.
Ihr Makler hat die notwendige Erfahrung, kennt den Markt, weiß worauf zu achten ist, und kann den Wert ihrer Liegenschaft realistisch einschätzen. Je ortskundiger
das Immobilienbüro ihres Vertrauens ist, desto besser kennen die für Sie tätigen Makler,
die Marktlage.
Was dürfen Sie an Leistung von Ihrem Immobilienbüro erwarten?
+ ausführliche Beratung und Ermittlung eines marktgerechten, realistischen Kaufpreises
+ breit gestreutes, professionelles Marketing, über Medien, Internet, Homepage,
Kundendatenbank, und individuelle, für Ihre Liegenschaft maßgeschneiderte Strategien
+ Besichtigungen, Verhandlungen, Vertragsvorbereitung, Begleitung zum Notar,
usw. sind selbstverständlich kostenlos.
+ Eine Vertragslaufzeit zwischen 4 und 6 Monaten,
+ ausschließlich ein vereinbartes Erfolghonorar ohne weitere Aufwandsentschädigung
+ Mitarbeiter die mit Freude für Sie tätig sind.
Unseriös ist: Provisionsfrei und ohne Auftrag zu vermitteln.
|
Immobilienfrühling | Gerade eben haben wir die letzten kalten Tagen hinter uns . Endlich
Ist es Frühling. Im Garten blühen bereits Blumen, alles grünt,
es ist eine Freude.
Sie wollten in den letzten Monaten erfolglos ihr Haus verkaufen?
Viele kleine Mängel waren im grauen Winter besser sichtbar.
Auch Kaufinteressenten haben Risse, vergilbte Wände, verschmutze Fensterscheiben
zerbrochen Fliesen oder Terrassenplatten gesehen.
Sogar der schönste Garten ist grau und langweilig.
Es ist jetzt an der Zeit ihr Haus mit neuen Augen zu betrachten
Ihre Maklerin kann sie beraten:
Das Frühjahr bietet eine wunderbare Fülle an Formen Farben und Düften.
Neben Farbe und Pinsel ihre beste Hilfe
Auch wenn sie Ihr Haus verkaufen und bereits in Gedanken ausgezogen sind,
nehmen sie sich Zeit Stimmung zu machen, nehmen sie sich Zeit Blumen zu setzen
bringen sie Freude und Farbe in Heim und Garten
Ihre Maklerin kann diese sonnige Stimmung gut nutzen um die Vorteile Ihres Hauses
besser zu unterstreichen.
Als Kaufinteressent können sie sich oft im Frühling und Sommer besser vorstellen in und mit genau diesem Haus zu leben.
Daher ist genau jetzt die richtig Zeit für Kauf und Verkauf von Immobilien –
|
Raumenergie | Räume laden im Lauf der Zeit, während der Nutzung oder Leestehung,
Energien auf. Wünsche Ideen und Gedanken erzeugen Energieflüsse.
Energie die man nicht bewusst wahrnimmt, die aber sehr wichtig für das persönliche Befinden ist. Wenn man Räume betritt spürt man ein gewisses Unbehagen oder auch ein
besonders angenehmes Wohlgefühl.
Ein neuer Eigentümer wünscht frische klare Räume, unbelastete Grundstücke.
Das ist nicht nur für den „neuen“, annehmenden Vertragspartner wichtig. Auch der abgebende Verkäufer will seine Räume neutral verlassen können.
Wir sind ausgebildete, geprüfte und konzessionierte Immobilienmakler.
Durch unsere langjährige Verkaufserfahrung wissen wir aber auch um diese energetischen Prozesse.
Die kosmobiologische Beratung und Ausbildung ist ein weiteres Fundament unserer Arbeit.
Wir nehmen uns die Zeit, Räume und Grundstücke die über unser Büro verkauft werden energetisch zu reinigen und zu neutralisieren. Wir freuen uns über das immer größer werdende Interesse unserer Kunden an dieser Dienstleistung, die selbstverständlich zu unserem Service dazugehört. Klare, freie Energie lässt auch leichter und freudiger den Besitzwechsel zu.
|
Wohnraum Garten!!
| Ihr Garten ist der erweiterte Wohnbereich, die Türe hinaus zur Terrasse ist
das Tor zu ihrem Sommerwohnraum. Ihr Garten ist Lebensfreude,
Erholungsraum, für Kreative eine wunderbare Werkstatt für den grünen Daumen,
für ihre Kinder ein fröhliches Spielzimmer.
Oft habe ich schon erlebt dass keine richtige Vorstellung existiert was der Garten
,Außer halt rund ums Haus zu sein, überhaupt bieten soll.
„Na, wir hätten halt gerne eine Haus mit so ….. m2 !!?? Ja hmm…
Welche Funktionen soll ihr Garten erfüllen?
Benötigen Sie nur eine kleine Wiese um nach der Arbeit den Liegestuhl draufzustellen,
dazu eine Terrasse für Tisch und Griller ? Wem das genügt der ist mit einem schmucken Reihenhaus mit Kleingarten bestens beraten
Sollen Kinder zumindest eine Spielwiese, Rutsche, ein kleines Bad und eine Sandkiste haben,
Büsche und kleinere Bäume den Garten unterteilen sind zumindest 500 m2 notwendig,
Einen Duftgarten, Erlebniswiese, Schwimmbecken, Bio-Naturecke, Gerätehaus,
Kompostbereich, Hausbaum ab Größe eines Nussbaumes usw.. dazu müssen schon rund 1.000 m2 vorhanden sein. Das ist aber auch dann ihr zukünftiges Hobbie. Denn so ein Garten
bedeutet ganzjährige Arbeit und spürbare Investitionen.
Welche Wunder sich in einem Garten vollziehen. Von den ersten grünen Blattspitzen
Über den vollen prallen Duft der Sommerblüten, zur milden warm leuchtenden Farbenpalette des Herbstes, bis endlich mit dem Geruch des fallendes Laubes die wunderbare Winterruhe beginnt, Diesen Kreislauf zu beobachten bedeutet dem Gartenbesitzer große Freude.
Aber - dieses Erlebnis kann ihnen auch ein kleiner Garten bieten.
Wer die Wahl hat….. viel Freude mit ihrem grünen Wohnraum wünscht ihnen Margit Gludovatz
|
Steuer auf Spekulationsgewinne |
Auch eine Frage die sich beim Verkauf einer Immobilien stellen kann, an die man aber oft nicht denkt,…. die steuerliche Belastung von „Spekulationsgewinnen“. Das Finanzamt übersieht das aber natürlich nicht und die Steuer kann eine unerwarteter finanzielle Belastung sein, die dann ins Haus flattert.
Spekulationsgewinn
Wird eine im Privatvermögen stehende bebaute oder unbebaute Liegenschaft innerhalb von 10 Jahren ab der entgeltlichen Anschaffung (Spekulationsfrist) verkauft, so unterliegt der "Spekulationsgewinn“ beim Verkäufer der Einkommensbesteuerung. Zur Ermittlung des Spekulationsgewinnes ist der (um die Veräußerungskosten verminderte) Verkaufserlös den seinerzeitigen Anschaffungskosten (zuzüglich Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen und abzüglich steuerfreier Subventionen) gegenüberzustellen, weiters sind Kosten aus dem Verkauf (zB Makler) abziehbar. In bestimmten Fällen (steuerliche Absetzung von Verbesserungsaufwendungen wie z.B. Lifteinbau in Teilbeträgen innerhalb von 10 Jahren ab der Anschaffung) verlängert sich die Spekulationsfrist von 10 Jahren auf 15 Jahre. Hat der Verkäufer selbst die Liegenschaft unentgeltlich (z.B. durch Schenkung oder Erbschaft) erworben, so wird die Spekulationsfrist ab dem Zeitpunkt der Anschaffung durch den Rechtsvorgänger berechnet. Bei Verkauf von unbebautem Grund und Boden vermindert sich der Spekulationsgewinn nach Ablauf von 5 Jahren seit der Anschaffung jährlich um 10%. Bei selbst hergestellten Gebäuden unterliegt der auf den Wert des Gebäudes entfallende Anteil des Spekulationsgewinnes nicht der Besteuerung. Von der Besteuerung ausgenommen sind Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (samt Grund und Boden), die dem Verkäufer seit der Anschaffung, mindestens aber seit 2 Jahren, als Hauptwohnsitz gedient haben.
|
Ausmisten - Wohnung und Seele von Ballast befreien | Im Frühling hat man den Wunsch, in seinem wintermüden Zuhause für frischen Wind zu sorgen, Raum für Neues zu schaffen – ENTRÜMPELN - Unnützes raus werfen, sich von Ballast befreien, Raum und Platz schaffen. Alte Zeitungen, abgetragene Kleidung,
altes Spielzeug, „angestaubte“ Bücher, kaputte oder alte Schuhe, Möbel etc. All das sollte gnadenlos aussortiert werden.
Meist redet man sich ein, dass man all die gesammelten Sachen irgendwann noch braucht, das stimmt so gut wie nie. Diese Dinge belasten nicht nur spürbar die Räume, auch wenn sie versteckt und verräumt sind, sondern auch die Seele. Wer nichts hergeben kann hat auch keinen Platz für Neues, keinen Raum für neue Sachen, keine freien, klaren, neuen Ideen und Gedanken, auch keinen Platz für neue Bekanntschaften.
Tun sie sich was Gutes und schenken sie solche Sachen einfach her, oder sorgen sie für kleine Gewinne zb. auf einem Flohmarkt, im Second Handshop etc. oder bei Online Versteigerungen. Echtes Ausmisten fängt im Kopf an. Sie werden überrascht sein, welch ein freies, gutes Gefühl das ist.
|
www.Hausverlosung…... |
Eine gute Idee! ……ist der erste Gedanke dazu. Was ist schon dabei, wenn man den Preis für ein Los in den Sand setzt, ist doch die Chance, wirklich eine Traumimmobilie zu gewinnen,
relativ hoch.
Am Wochenende spazierte ich dann bei einem Haus vorbei, am Zaun die Tafel „zu verkaufen“ im Fenster ein riesigen Plakat „diese Haus wird verlost“ ??? Ja was denn nun? Hmm.. und jetzt mal ehrlich, denke ich mir: „Würde ich für dieses Haus
ein Los kaufen?“ Dort und da gehört schon etwas saniert, älteres Baujahr, Lage mittelmäßig, Qualität, Garantie, Baumängel etc. ungeklärt. Danke, Nein! Durchschnittliche Objekte zu verlosen klappt vermutlich nicht, mangels genügend interessierten Loserwerbern. Das funktioniert vermutlich nur im exklusiven Bereich, bei Objekten die auf herkömmliche Weise schwer zu verkaufen sind. Eine Villa mit allem Komfort, groß, gediegen, Wellnesssbereich, Luxus pur, - da zahlt sich ein Los erwerben aus. Fragt sich nur, was das Haus im Monat zur Erhaltung kostet. Vermutlich ist das mit einem Durchschnittsgehalt nicht zu finanzieren. Da müsste man schon den Job dazu gewinnen, ansonsten wird die Traumimmobilie zum finanziellen Albtraum. Gleich wieder verkaufen geht auch nicht, ohne saftige Spekulationssteuer zu bezahlen.
Die Idee hört sich gut an, aber dieses Verkaufsmodell wird sich kaum durchsetzen.
Von der rechtlichen, derzeit noch ungeklärten Lage ganz abgesehen, das Finanzamt lässt sich die Gelegenheit sicher auch nicht entgehen… alles in allem: ein sehr fragwürdiges Unternehmen.
|
Krise und Werte |
In Zeiten der Krise gab es immer ein gutes Rezept. Investition in Werte, die keiner wegtragen kann. Man möchte nun entgegenhalten, dass diese Sprüche aus Omas Zeiten überholt sind.
Aber unsere Oma, die ist schick. Ihre Weisheiten sind wieder modern geworden. Ein Sparbuch in der Größe von gemütlichem Wohnraum, einer schicken Eigentumswohnung, einem Landhäuschen, einem liebevoll angelegten Garten, den man nützen und genießen kann, wo man ganz altmodisch Küchenkräuter und Sonnentomaten zieht.
Haben sie schon mal Zinsen anders bewertet, als in ein paar Prozentpunkten auf oder ab? Zb. Als Kinderlachen in der Sandkiste, Sonnenbaden im Schatten des Hausbaums, Frühstückskaffe auf der Terrasse, lustige Grillabende mit Freunden, ein gemütliches Glas Rotwein am Kamin,…tausende Gefühle und Freuden bietet Ihr zu Hause. Spaß, Kreativität und Freude im Herzen sind gute, ertragreiche Zinsen, die eine Sammlung an Zinseszinsen in uns selber bringen, die keiner jemals wegtragen oder abwerten kann. Gut investiert, wer in Haus und Grund investiert, sagt jetzt nicht mehr nur die Oma.
|
Wissenswertes über das Grundbuch |
Über das Bezirksgericht kann jeder Auskunft über die enthaltenen Einträge bekommen, schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Ist die „Einlagezahl“ einer Liegenschaft nicht bekannt, kann diese über die Grundbuchsmappe erhoben werden. Dies ist eine Landkarte, in der die einzelnen Grundstücke mit ihren Grenzen eingetragen sind. Diese Karte liegt beim örtlichen Vermessungsamt auf.
Jeder Grundbuchsauszug besteht aus drei Teilen: Das A-Blatt ist das Gutsbestandsblatt. Hier wird die Liegenschaft an sich beschreiben (Adresse, Grundstücksummer, Nutzung, Grundstücksgröße etc.), mit den damit verbundenen Rechten und Beschränkungen.
Aus dem B-Blatt (Eigentumsblatt) lässt sich ersehen, wem die Liegenschaft gehört, wann und wie sie erworben wurde.
Das C-Blatt schließlich ist das so genannte Lastenblatt, in dem die Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Veräußerungs- und Belastungsverbote eingetragen sind. Im Lastenblatt werden bei verbüchertem Wohnungseigentum auch Sondervereinbarungen der Wohnungseigentümer, wie spezielle Kostenaufteilungen, eingetragen. Hier steht auch die Tagebuchzahl, die zur zugehörigen Urkundensammlung führt.
Auf die Eintragungen, deren Richtigkeit und Vollständigkeit dürfen sie sich verlassen. Sie können sich nicht auf Unwissenheit berufen, denn Tatsachen und Umstände können sie dem Grundbuch entnehmen.
Ihr Immobilienmakler sorgt vom ersten Moment an für Klarheit, denn üblicherweise
hat er direkten Zugriff zur Grundbuchsdatenbank.
Ihr Makler macht den Blick ins Grundbuch ganz automatisch und
informiert sie über mögliche Belastungen, die zu übernehmen oder zu löschen sind, bzw.
sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Verkaufes, ohne, dass plötzlich sehr unangenehme
Tatsachen ihre Freude trüben bzw. einen Kauf/Verkauf sogar verhindern.
|
Option und Vorvertrag | Zwei unterschiedliche Vereinbarungen….
Option
Befristetes Offert, mit welchem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der Liegenschaftseigentümer einem Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen; der Interessent ist aus der Option berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Liegenschaft zu kaufen.
Vorvertrag
Der Vorvertrag ist eine Vereinbarung, künftig einen Vertrag (Hauptvertrag) zu schließen, dessen wesentliche Punkte im Vorvertrag festgehalten sind. Kommt der Hauptvertrag nicht zu dem im Vorvertrag vereinbarten Zeitpunkt zustande, so muss binnen Jahresfrist auf Abschluss des Hauptvertrages geklagt werden, widrigenfalls das Recht erloschen ist. Der Abschluss des Hauptvertrages kann dann nicht erzwungen werden, wenn sich einer der Vertragspartner erfolgreich auf veränderte Umstände bzw. den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft. Gründe können z.B. grundlegende gesetzliche oder wirtschaftliche Änderungen sein.
|
|